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Gottes Segen für den Bund der Ehe

So bleiben denn Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. Aber die Liebe ist die Größte unter Ihnen. (1.Korinther 13,13)

Nach evangelischem Verständnis findet die rechtlich gültige Trauung vor dem Standesbeamten statt. Die kirchliche Hochzeit ist die Feier dieses geschlossenen Bundes, verbunden mit der Bitte um Gottes Segen. Deswegen haben wir uns konsequenterweise entschieden, nicht nur heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Paare zu segnen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass mindestens ein Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Ist ein Ehepartner evangelisch und der andere katholisch, gibt es auch die Möglichkeit eines ökumenischen Traugottesdienstes.

Die kirchliche Hochzeit soll generell in einer Kirche stattfinden. Kosten entstehen für Kirchenmitglieder keine. Im vorbereitenden Gespräch werden Pfarrerin Rebekka Adler oder Pfarrer Martin Diehl allerdings fragen, ob das Brautpaar bereit ist, sich an den Kosten für die Musik und den Blumenschmuck zu beteiligen. Der Traugottesdienst dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten. Die Hochzeit – und vielleicht auch die Ehe – steht unter einem Bibelwort, das vom Brautpaar selbst ausgewählt wird.

Für eine alle Seiten zufriedenstellende Planung ist es sinnvoll, den Wunschtermin möglichst frühzeitig abzustimmen.

Foto: jrVon Herzen: Bund der Ehe in der Ev. Kirche in Egelsbach
Von Herzen: Bund der Ehe in der Ev. Kirche in Egelsbach
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